Neben dem Einsatz von flexiblen Mehrweginstrumenten kann der Eingriff auch mit Einmalinstrumenten durchgeführt werden. Diese sind jedoch keine Kassenleistung, sondern fallen in den privatärztlichen Bereich.
Der Einsatz von Einmalinstrumenten ermöglicht ein besonders hygienisches und steriles Arbeiten. Frisch aus der Verpackung entnommen, garantieren sie höchste sanitäre Ansprüche. Die Bildqualität genügt höchsten Ansprüchen.
Ständiger Harndrang und Inkontinenz belasten die Lebensqualität erheblich. Die Botox Behandlung mit Botulinumtoxin A (BTX-A) hat sich bewährt und bietet schnelle Hilfe. Das bekannte Nervengift wird durch das Bakterium Clostridium botulinum produziert und verhindert die Signalübertragung vom Nervengeflecht auf den Blasenmuskel. Ziel ist es, die Muskulatur so zu schwächen, dass Beschwerden nachlassen, ohne die normale Blasenentleerung zu beeinträchtigen. Die Botox-Behandlung führt schnell zum Erfolg. Vorausgegangen sein sollten Therapieversuche Tabletten. Erst bei Therapieversagen mit Tabletten (mit z.B. Anticholinergika) wird diese Leistung von den Kassen übernommen. Die Durchführung findet in unserem Eingriffsraum unter lokaler Betäubung statt. Dafür wird die Betäubung zuvor mit einem Einmalkatheter in die Harnblase eingebracht und eine Einwirkzeit von 15 bis 30 Minuten abgewartet.
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